Hintergrund:
Vor einem Jahr, am 2. Mai 2019, hat die Stadt Konstanz auf Initiative von Fridays For Future Konstanz als erste Stadt Deutschlands den Klimanotstand ausgerufen und somit die Krise beim Namen genannt. Jetzt, ein Jahr später, sehen wir: Es ist nicht genug passiert. Ein Bekenntnis alleine reicht nicht aus und so muss nun der nächste konsequente und logische Schritt erfolgen: Ein Beschluss, Konstanz bis 2030 zu einer klimapositiven Stadt zu machen. Denn nur so leistet Konstanz seinen Beitrag zur Einhaltung der Überlebenswichten 1.5 Grad Grenze. Aus diesem Grund haben wir eine Resolution ausgearbeitet, welche genau dies zum Ziel hat. Das Vollständige Dokument gibt es hier.
Da die Resolution zusammen mit Fraktionen des Gemeinderats ausgearbeitet wurde hoffen wir, dass es bis zu dem Beschluss nicht mehr lange dauert und die Abstimmung nur noch pro forma sein wird.
Unser Statement zum Antrag „Klimapositiv 2030“ | Juli 2020
Ziel:
Nachdem der Konstanzer Gemeinderat die Eindämmung der Klimakrise und die Einhaltung der 1,5 Grad Grenze im Mai 2019 durch den Klimanotstandsbeschluss einstimmig zur Aufgabe höchster Priorität erklärt hat, folgt nun die konkrete Zielsetzung, um dies zu erreichen: Konstanz wird ab 2030 im Bereich Energie und Bauen klimapositiv sein. Dies bedeutet, dass die Konstanzer CO2e-Emissionen aus den Bereichen Strom, Wärme, Verkehr und Bauen geringer sein werden als der CO2e-Entzug (z.B. durch Holzzuwachs, Humusaufbau) auf Konstanzer Boden. Zusätzlich zum Einsatz vor Ort in Konstanz wird sich die Stadtverwaltung für stark verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für Konstanzer Klimaschutzmaßnahmen durch die Bundesebene einsetzen.
Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Konstanz bis spätestens 2030 in den Bereichen Strom, Wärme, Verkehr und Bauen im gesamten Stadtgebiet klimapositiv wird. Dieses Ziel wird kontinuierlich an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarates (IPCC) angepasst.
- Klimapositiv bedeutet, dass in 1. genannte Emissionen (Strom, Wärme, Verkehr und Bauen) im gesamten Stadtgebiet geringer sind, als durch natürliche Treibhausgassenken im Landkreis Konstanz wieder aufgenommen werden
- Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2020 die jährlichen Sektorziele im “Integrierten Klimaschutzkonzept” und dem “Energienutzungsplan Konstanz” mit der neuen Zielsetzung weiterzuentwickeln und ggf. zu ergänzen. Zur Emissionsreduktion muss ein Absenkpfad mit einer mindestens 30 prozentigen Reduktion bis 2023 und einer mindestens 60 prozentigen Reduktion bis 2025 gegenüber den Emissionen von 2019 ausgearbeitet werden. Dieser Absenkpfad wird jährlich auf seine Einhaltung überprüft. Bei Umsetzungsrückständen werden entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit Expert*innen einen detaillierten und dem Absenkpfad entsprechenden Maßnahmenfahrplan für die nächsten zwei Jahre (2021, 2022) zu formulieren. Dieser wird im Jahr 2020 in den Gemeinderat zur Abstimmung gebracht.
- Der detaillierte Maßnahmenfahrplan für die Jahre 2023 bis 2030 wird in enger Zusammenarbeit mit den Konstanzer Bürger*innen ausgearbeitet, um deren Expertise einzubeziehen und gleichzeitig die Akzeptanz für die Maßnahmen zu erhöhen. Die Verwaltung wird bis zum Ende des Jahres 2020 ein Konzept für den dazu nötigen Beteiligungsprozess erarbeiten.
- Spätestens im Jahr 2030 wird die Stadt den gesamten Strom- und Gasverbrauch in Konstanz in Form erneuerbarer Energien ins Netz einspeisen, so dass in diesem Bereichen in jedem Fall eine bilanzielle Klimaneutralität sichergestellt ist. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Kompensationsenergie nicht als Öko-Energie verkauft wird. Der Fokus soll hierbei auf der Schaffung neuer Anlagen liegen, der Zukauf von Öko-Zertifikaten für Strom oder Gas ist ausgeschlossen.
- Für die Umsetzung des Beschlussantrags werden die entsprechenden personellen und finanziellen Mittel bereitgestellt.
- Auf Grund der schwierigen Überprüfbarkeit und der globalen Verantwortung schließt die Stadt Konstanz den Kauf von CO2-Zertifikaten aus Kompensations-Projekten in Schwellen-oder Entwicklungsländer aus.
- Die Verwaltung wirkt bei Bund und Land auf eine Änderung der notwendigen Rahmenbedingungen hin und spricht sich öffentlich dafür aus, um ein Erreichen des Ziels der Klimapositivität bis 2030 sicherzustellen.